Aktuelle Bestimmungen der Krankenkassen für die diabetische Fußpflege

Sollten Sie Diabetiker sein, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der podologischen Komplexbehandlung (med. Fußpflege) durch ihre Krankenkasse übernommen werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren behandelnden Arzt an. In diesem Fall bitten wir Sie, die Heilmittelverordnungen für die podologische Behandlung nach diesem Muster von Ihrem Arzt ausfüllen zu lassen.

Über diesen Link können Sie dieses Verordnungsmuster als PDF ausdrucken.